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Die PSNV-B- (Psychosoziale Notfallversorgung Betroffene) setzt sich aus speziell ausgebildeten Mitarbeitern aus den Bereichen Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei, zusammen. Die Aufgabe der PSNV ist es, frühzeitig Auswirkungen psychischer Traumen bei direkt Betroffenen, Angehörigen oder Beteiligten möglichst noch am Notfallort durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren und erste, neue Perspektiven zu schaffen.
Die PSNV -B- ist meist eine einmalige und über einen bestimmten Zeitraum erfolgte Hilfeleistung. Die Alarmierung erfolgt im Rahmen eines Rettungsdienst- oder Feuerwehr-/Polizeieinsatzes. Auf Wunsch bzw. bei Bedarf kommen die Mitglieder der PSNV direkt nach Eintreten eines Ereignisses zu den Betroffenen nach Hause oder direkt an die Unglücksstelle.
Indikationen können z.B. die Betreuung von Angehörigen nach einem Todesfall, plötzlicher Kindstod, der Einsatz bei Großschadensereignissen, Begleitung der Polizei beim Überbringen einer Todesnachricht u.a., sein. Die Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig. Für Anhörige entstehen somit durch den Einsatz der PSNV keine Kosten.
Die Alarmierung erfolgt über die Integrierte Leitstelle (Telefon 112), den Rettungsdienst oder die Polizei.