Beiträge von H.Wittmann

    Was passiert eigentlich mit einem Internet-Zugang, wenn ein User stirbt? Im Regelfall gilt: Das Nutzerkonto läuft nach dem Tod weiter! Aus diesem Grund ist es immens wichtig, das digitale Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln.


    Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Internetaktivitäten

    Nutzerkonten bei Mailing-Diensten, Online-Shops oder sozialen Netzwerken bleiben nach dem Ableben eines Users prinzipiell weiter aktiv. Auch online abgeschlossene Verträge müssen nach dem Tod des Vertragsnehmers erfüllt werden – hier sind die Erben in der Pflicht. Ein Facebook-Konto bleibt ohne Zutun der Hinterbliebenen ebenfalls sichtbar, auch wenn die Timeline schon lange stillsteht. Und private Fotos eines Verstorbenen können jahrelang in der Dropbox ihr Dasein fristen, wenn niemand die Zugangsdaten kennt. Um Ihren digitalen Nachlass zu ordnen, sollten Online-Nutzer bereits zu Lebzeiten eine Übersicht ihrer kompletten Internet-Aktivitäten erstellen. Dabei kommen oft mehr Zugänge zusammen, als man denkt!

    • E-Mail-Accounts,
    • Shopping-Accounts,
    • Newsletter-Anmeldungen,
    • Profile bei sozialen Netzwerken, Dating-Plattformen und Foren,
    • Online-Banking-Konten,
    • Online-Bezahldienste (paydirekt etc.),
    • Accounts bei Foto-, Video- und Musikstreaming-Diensten,
    • Konten bei Entertainment-Services inklusive kostenpflichtiger Premium-Mitgliedschaften sowie
    • eigene Blogs und Abos.

    Für Dritte nicht einsehbar, aber im Todesfall auffindbar, sollten zu jedem Account die Log-in-Daten notiert werden. Dazu gehören im Regelfall die E-Mail-Adresse, der Nutzername und das Passwort. Außerdem sollte ein zusätzliches handgeschriebenes Dokument einen oder mehrere Bevollmächtigten nennen (Vor- und Zuname, Adresse, am besten auch Geburtsdatum), der/die sich dann später um die digitalen Zugänge kümmern darf/dürfen. Wichtig ist außerdem, dass im Dokument die Formulierung "auch über meinen Tod hinaus“ steht. Die Vollmacht kann auch schon zu Lebzeiten eingesetzt werden, zum Beispiel wenn ein User schwer erkrankt und sich nicht mehr selbst um seine Online-Accounts kümmern kann.


    Digitaler Nachlass gehört unweigerlich zum Testament

    Die Liste aller Accounts und die Vollmacht sind – eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen – am besten zusammen mit dem Testament aufzubewahren. Am sichersten lagern diese Dokumente bei einem Notar. Wichtig: Sobald sich ein Passwort ändert oder ein weiterer Account eröffnet wird, sollte die Aufstellung aktualisiert werden. Hinterbliebene, die diese Übersichten in die Hand bekommen, können dann zum Beispiel die hinterlegten Dateien aus der Cloud herunterladen, offene Rechnungen prüfen und gegebenenfalls noch bezahlen sowie sämtliche Services löschen. Dabei gilt: Es ist ihnen nicht erlaubt, sich zum Beispiel bei einem Messenger-Dienst anzumelden und den Chatverlauf des Verstorbenen zu lesen. Noch ungeklärt ist derzeit, ob Hinterbliebene die Mails von Verstorbenen lesen dürfen – schließlich fallen diese unter das Telekommunikationsgeheimnis.


    Die meisten Online-Anbieter haben inzwischen allerdings einen speziellen Link eingerichtet, unter dem Erben den digitalen Nachlass verwalten oder löschen können. Oft lassen sich hier auch verkürzte Sonderkündigungsfristen nutzen. Es kann allerdings sein, dass Betreiber von Onlineportalen einen Nachweis über den Todesfall haben möchten – zum Beispiel die Sterbeurkunde. Bei vielen Online-Anbietern dürfen Nutzer selbst über ihren digitalen Nachlass bestimmen. So lässt sich zum Beispiel bei Google und auch Facebook unter "Kontoverwaltung“ festlegen, ob im Todesfall der Account in einen Gedenkzustand versetzt werden soll (das Profil ist noch sichtbar und Leser können Beileidsbekundungen abgeben) oder komplett gelöscht wird. In letzterem Fall werden die hinterlegten Bilder und Nachrichten dann innerhalb einer bestimmten Frist entfernt.


    Bitcoins, Bücher, Blogs: Was passiert mit meinem digitalen Vermögen?

    Ein weiterer Punkt im digitalen Nachlass betrifft Spiele-, Musik-, Film- und Buchdateien, die vom Nutzer im Laufe der Jahre im Internet erworben wurden. Diese können unter Umständen einen erheblichen Wert darstellen. In den meisten Fällen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, dass im Todesfall die Nutzungsrechte an den Dienstbetreiber zurückfallen (zum Beispiel bei iTunes) - schließlich sind die heruntergeladenen Daten an ein bestimmtes Nutzerkonto gebunden. Noch nicht im deutschen Erbrecht geregelt ist jedoch der folgende Fall: Erbt ein Hinterbliebener zum Beispiel ein Tablet oder einen E-Book-Reader und das Gerät ist noch beim Online-Dienst angemeldet, kann er auch auf die gespeicherten Daten zurückgreifen - und zum Beispiel Musik hören, Filme ansehen oder E-Books lesen. Auch weitere Spezialfälle sind noch nicht einwandfrei geregelt: Was ist zum Beispiel, wenn der Verstorbene einen erfolgreichen Blog im Internet hatte? Wem gehören die Rechte an Texten und Bildern? Wie verhält es sich mit eventuellen Werbeeinnahmen? Und was passiert mit digitaler Währung wie Bitcoins nach dem Tod? Solange die rechtlichen Aspekte noch nicht einwandfrei geklärt sind, sollten Online-Nutzer ihr Testament um diese Punkte ergänzen und dezidiert auflisten, an wen das digitale Vermögen im Todesfall gehen soll


    Finger weg von dubiosen Online-Dienstleistern

    Da das Thema digitaler Nachlass immer mehr an Bedeutung gewinnt, gibt es mittlerweile auch spezielle Unternehmen, die im World Wide Web die Abwicklung des digitalen Erbes anbieten. Auch wenn sicherlich nicht alle Anbieter zu den schwarzen Schafen gehören, weist die Verbraucherzentrale darauf hin, wie schwer es ist, die Seriosität dieser Anbieter zu überprüfen. Zudem rät sie unbedingt davon ab, externen Dienstleistern private Passwörter zu überlassen. Der digitale Nachlass ist und bleibt Sache der Erben. Mit den beschriebenen Tipps können Internet-Nutzer aber dafür sorgen, dass ein digitales Erbe nicht zur Bürde aus Bits und Bytes wird. (Quelle: Postbank/Themenwelten)

    Derzeit ist der Organspendeausweis als Plastikkarte im Scheckkartenformat bei der BZgA wieder kostenlos zum Bestellen verfügbar! Und passend dazu auch der Taschenkalender 2018, eine doppelseitig bedruckte PVC-Karte im Scheckkartenformat!


    Noch an der Unfallstelle entscheiden sich Eltern eines 9jährigen Mädchens für eine Organspende. Wie würde ich auf Nachfrage des Notarztes entscheiden, wenn es mein Kind/Partner wäre? Wäre es besser ich müsste einer Organentnahme nur "widersprechen"?


    Eine Gesetzesänderung soll Zahl der Organspenden erhöhen. Diskutiert wird in der Politik zur Zeit eine mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes. Eine Reform sei ethisch geboten, um mehr Organspenden zu ermöglichen so einige Politiker. Gefordert wird, die sogenannte Widerspruchsregelung bei Organspenden bzw. Organtransplantationen gesetzlich festzuschreiben. Die Entnahme von Organen bei Hirntod müsse dann nur bei ausdrücklichem Widerspruch unterbleiben.


    Deutschland gilt bisher die "Zustimmungslösung". Organe dürfen nach dem Hirntod eines Patienten nur entnommen werden, wenn der Gestorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Dagegen gilt in neun EU-Ländern eine "Widerspruchsregelung", nach der Organe nur dann nicht entnommen dürfen, wenn zu Lebzeiten widersprochen wurde. Wichtig zu wissen: Auch in einer Patientenverfügung ausdrücklich darauf hinzuweisen ob ein evtl. vorhandener Organspendeausweis weiter gelte soll oder nicht.

    Hochsensibilität ist keine Krankheit, sondern eine psychologische und neurophysiologische Ausprägung, die sich einigen Experten zufolge bei etwa 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung findet. Zum ersten Mal beschrieben wurde das Phänomen 1996 von der US-amerikanischen Psychologin Elaine Aron. Inzwischen gibt es eine große Menge von Literatur zu dem Thema und auch einen auf Aron zurückgehenden Fragebogen, mit dem Psychologen Hochsensibilität erfassen können. Allerdings gibt es kaum aussagekräftige und methodisch einwandfreie Studien, die erklären können, inwiefern das Gehirn der Betroffenen Reize von außen anders verarbeitet als bei anderen Menschen. Außerdem scheint es, als dass Hochsensibilität verschiedene Facetten annehmen kann.


    "Hochsensibel - Leben ohne Filter im Kopf". (Jessica Kühn)

    Nach dem Lesen dieser Überschrift hat wohl jede und jeder Einzelne gewisse Erinnerungen an schreckliche Ereignisse im Kopf. Vielleicht auch bestimmte Gefühle und Vorstellungen, wie es einem selbst nach einem potenziell belastenden Ereignis erging oder wie es betroffenen Kollegen wohl gehen mag. Diese Erinnerungen, Gefühle und Vorstellungen sind mehr oder weniger intensiv und hängen u.a. auch davon ab, wie nah man selbst an diesem Geschehen tatsächlich oder aber auch indirekt, beispielsweise weil man jemanden persönlich kannte, der tödlich verunglückte, beteiligt war. Es hängt aber auch davon ab, wie man im Nachgang diese Ereignisse für sich selbst verarbeitet hat.


    Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl möglicher belastender Ereignisse im Leben eines Menschen. Das eine oder andere Ereignis führt zu Krisen, die in der Regel aber kurz- oder mittelfristig zu bewältigen sind und letztendlich zur menschlichen Reifeentwicklung gehören. Zu derartigen Ereignissen zählen Beziehungskonflikte, Trennung/Scheidung, Schulversagen oder berufliche Misserfolgserlebnisse, aber auch Verschuldung. Solche Lebensereignisse sind zwar häufig psychosozial belastend, unterscheiden sich jedoch von Ereignissen mit tatsächlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder einer Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person bzw. anderer Personen. Mit diesen "kritischen Ereignissen", die zusätzlich außerhalb des regulären Erfahrungshorizontes eines Menschen liegen, werden in Sozialberufen Tätige, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, der Polizei, Feuerwehr u.a.. im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung – berufsbedingt – um ein Vielfaches häufiger konfrontiert. Eine große Palette unterschiedlichster Sachverhalte von Einzelschicksalen bis hin zu Großschadenslagen begegnet vielen Mitarbeitern bei der Verrichtung ihres alltäglichen Dienstes. Die Bandbreite potenzieller Belastungsfaktoren in den genannten Berufsgruppen ist groß. Dieser Artikel beschränkt sich auf einsatzbedingte Belastungen bzw. potenziell belastende Ereignisse, wie sie sich in letzter Zeit beispielsweise mit dem Zugunglück in Bad Aibling, dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum, den Terroranschlägen in Ansbach und Würzburg oder dem Busunglück bei Münchberg in Oberfranken zugetragen haben. Diese Ereignisse sind nur eine unvollständige Aufzählung dessen, was Einsatzkräfte vielleicht miterleben mussten und als belastend empfunden haben. Genauso kann auch ein schwerer Verkehrsunfall, ein Suizid, exzessive Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte und vieles mehr aus dem täglichen Einsatzgeschehen zu Belastungen für den Einzelnen führen. Grundsätzlich weist das Erleben von schwerer Verletzung, Tod und Sterben – insbesondere wenn eigene Kollegen oder Opfer mit hohem Identifikationscharakter betroffen sind, oder die Gefahr des eigenen Todes oder schwerer Verletzung droht – ein hohes Belastungspotenzial auf.


    Was kann jemand, der sich belastet fühlt, selbst dazu beitragen, damit er sich schnell und bestmöglich wieder erholt? Welche Unterstützungsmöglichkeiten werden durch den Arbeitgeber angeboten? Und wie sind die Zugangswege zu solchen Angeboten?


    Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

    Im Folgenden wird in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) eingeführt, um die Möglichkeiten der fachlich fundierten Unterstützung für Einsatzkräfte vorzustellen. PSNV beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Sie wird unterschieden in PSNV-B: Maßnahmen für betroffene Personen aus der Bevölkerung und in PSNV-E: Maßnahmen für Einsatzkräfte.


    Primärprävention

    Kann für den Einzelnen bewirken, das Belastungsausmaß in künftigen, auch extremen Situationen zu senken und damit das Risiko von Traumafolgestörungen zu verringern, nach dem Motto "Wissen hilft."


    Sekundärprävention

    Maßnahmen der PSNV während und vor allem nachdem eine extreme Ereignissituation eingetreten ist, werden der sekundären Prävention zugeordnet. Unter Einsatzbedingungen, kommt es einerseits relativ selten vor, dass Sofortmaßnahmen der PSNV-E durch Fachkräfte erfolgen können oder müssen, da Aspekte wie beispielsweise eine kurze Einsatzdauer oder aber das "Funktionieren" dem auch fachlich entgegenstehen. Andererseits macht es Sinn, die Arbeit zusätzlich mit einer psychosozialen Einsatzbegleitung durch sogenannte Peers und psychosoziale Fachkräfte zu ergänzen. Bei Bedarf können dann aktive Sofortmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise Einzelbetreuung ohne Zeitaufschub.


    Eine schnelle Alarmierung ist oftmals auch eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Einsatznachsorge. Abgesehen von Erstinterventionen vor Ort in kollegialer und strukturierter Form sowie umgehend beginnenden psychologischen Einzelbetreuungsmaßnahmen, die bedarfsorientiert erfolgen, findet die methodisch-strukturierte Nachbereitung in der Regel im Abstand von wenigen Tagen bis hin zu zwei bis drei Wochen nach dem potenziell belastenden Geschehen statt. Die methodisch-strukturierte Nachbesprechung ist keine Psychotherapie.


    Die Nachsorge in Form einer methodisch-strukturierten Nachbereitung findet in Gruppengesprächen und optional (zusätzlich zu den Gruppennachsorgegesprächen) in Einzelberatungsgesprächen nach SbE1-Standards statt. Die Durchführung und Leitung einer methodisch strukturierten Nachbereitung obliegt immer einer psychosozialen Fachkraft, die über eine wissenschaftliche Ausbildung im psychologischen, sozialwissenschaftlichen, pädagogischen, ärztlich-medizinischen oder theologischen Bereich verfügt, eine PSNV-E spezifische Qualifizierung (seit 2014: SbE), regelmäßige Fortbildungen und Feldkompetenz hat. Diese Einsatznachbereitung wird i. d. R. von Peers unterstützt; Peers sind Angehörige der jeweiligen Organisation die ebenfalls eine PSNV-E spezifische Qualifizierung (seit 2014: SbE), regelmäßige Fortbildungen nachweisen können, Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen genießen sowie über Organisationswissen verfügen.


    Anlass für die Durchführung einer methodisch strukturierten Nachbereitung ist nicht die Belastung von Einzelnen, sondern das kritische Ereignis per se. Ein (Extrem)Ereignis, das bei jedem Menschen eine tiefe psychische Erschütterung hervorrufen kann, die wiederum mit negativ empfundenen Auswirkungen auf die psychophysiologische Verfassung und das allgemeine Wohlbefinden einhergeht. Eine zeitnah einsetzende Nachsorge kann eine Entlastung und einen prognostisch günstigen Verlauf auftretender Stresssymptomatik, wie Gedankenkreisen, schreckliche Bilder im Kopf, Alpträume u. v. m. bewirken. Sehr viele Betroffene zeigen nach einem derartigen Geschehen akute Belastungsreaktionen (ABR), die zumeist von selbst wieder abklingen. Viele entwickeln zu diesen ABR zusätzlich einen Symptomstress, der unnötig und sozusagen "hausgemacht" ist. Symptomstress entsteht aufgrund dysfunktionaler Zu- und Einordnung von Symptomen, die jemand vielleicht erstmalig in seinem Leben bei sich wahrnimmt. Anstatt sich darüber zu informieren, beispielsweise welchen Sinn diese Symptome haben, ziehen sich manche Betroffene zunehmend zurück. Sie versuchen diese innerpsychischen Zustände zuzuordnen und zu kompensieren, manchmal indem Alkohol und/oder Medikamente eingenommen werden, und geraten mehr und mehr in einen "Teufelskreis" aus Angst vor Kontrollverlust und Gedanken "verrückt zu werden". Zudem werden die Symptome bestenfalls eine Zeitlang unterdrückt, um dann unkontrolliert bzw. unkontrollierbar hervorzutreten. Typischerweise kommt es zu Schlafproblemen, fortschreitender Erschöpfung, was mittel- und langfristig zu einer ernsthaften Traumafolgestörung führen kann.


    Unter Traumafolgen wird oftmals nur die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gesehen. Aber genauso oder sogar noch häufiger kann es zu Partnerschaftsproblemen, Depressionen, Angststörungen, Substanzmissbrauch/-abhängigkeiten, körperlichen Beschwerden (Somatisierungsstörungen), sexuellen Störungen u. a. kommen. Daher empfiehlt es sich für Führungskräfte, in ihrer Fürsorgeverantwortung auf das PSNV-Angebot auf jeden Fall zuzugreifen, wenn ein kritisches Ereignis mit Belastungspotenzial für die eingesetzten Mitarbeiter (z. B. Suizid in den eigenen Reihen). Darüber hinaus sollte der selbst geäußerte oder über Dritte weitergeleitete subjektive Bedarf ebenfalls eine Alarmierung von PSNV-E- Kräften (Peers und psychosoziale Fachkräfte) nach sich ziehen. Und auch für die Führungskräfte selbst empfiehlt es sich, aufgrund der Fürsorgeverantwortung als Vorgesetzte, sich von einer psychosozialen Fachkraft fachlich kompetent beraten zu lassen.


    Nicht zuletzt wird von Betroffenen im Nachgang oftmals berichtet, dass das Geschehene nicht die größte Belastung dargestellt habe, sondern das, was daraufhin in rechtlicher, bürokratischer und organisatorischer Hinsicht auf sie zugekommen sei. Zum Beispiel, wenn nicht geklärt ist, ob ein Dienstunfall vorliegt und die Kostenerstattung auf sich warten lässt. Oder, wenn nicht klar ist, wie es dienstlich weitergehen kann, ob jemand im Krankenstatus ist oder nicht. Häufig sind es Fragen und Angelegenheiten, die leicht zu regeln wären, aber unnötigerweise belastend zu dem eigentlich belastenden Einsatz hinzukommen. Hier ist eindeutig eine "administrative Assistenz" erforderlich, die meistens durch den Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters geleistet wird.


    Tertiärprävention

    Tertiäre Präventionsmaßnahmen der PSNV-E erfolgen ab der vierten Wochen nach dem Anlassereignis nunmehr ausschließlich durch psychosoziale Fachkräfte (nicht durch Peers) und stehen Betroffenen zur Verfügung, die weiterhin eine Symptombelastung zeigen. Ziel ist es, wenn keine Erholung innerhalb von ca. acht Wochen eintritt, sondern eine Chronifizierung der Symptomatik gegeben ist, denjenigen zeitnah fundiert psychodiagnostisch zu untersuchen und ggf. psychotherapeutisch zu behandeln. Mit der Vermittlung an eine externe Institution, die fachlich fundierte Psychotherapie anbietet, ist die PSNV beendet. Weitere Kontakte des Klienten zur psychosozialen Fachkraft finden dann nicht mehr im Rahmen von PSNV-E statt und sollten aus fachlichen Gründen (allmählich) eingestellt werden. Schließlich möchte der Klient in seinen ursprünglichen Alltag zurückfinden, wo es vor dem Ereignis für gewöhnlich auch keine psychosoziale Fachkraft oder einen Peer an seiner Seite gab. Für die Diagnostik und ggf. Behandlung der Symptomatik oder Erkrankung ist der behandelnde Psychotherapeut zuständig und verantwortlich.


    Was kann man selbst nach einem potenziell belastenden Ereignis beitragen, um sich wieder zu erholen?

    Psychologisches Grundwissen gehört heutzutage schon zum Allgemeinwissen, wenn man sich vergegenwärtigt, was in den Medien über Stressmanagement, Resilienz, Burnout usw. in alle Welt hinausinformiert wird. Daher sollten Mythen, wie immer "stark" zu sein, darf keine Gefühle zeigen und schon gar nicht weinen, längst als veraltet und vor allem falsch in der Kuriositätensammlung archiviert worden sein. Sarkasmus, Zynismus und "Galgenhumor“ als Schutzpanzer gegen quälende Erinnerungen an extreme Situationen funktionieren nur bedingt und manchmal wendet sich dieses Verhalten gegen die eigene Person und führt eher zu Verbitterung oder Krankheit. Neben der eigenen Lebens- und Einsatzerfahrung verfügen z.B. Einsatzkräfte für gewöhnlich über die Basiskompetenz, psychische erste Hilfe zu leisten. Diese Kompetenz, die Unterstützung, das Engagement, die Hingabe mit der sehr viele Mitarbeiter tagtäglich ihren Dienstverrichten, verdient allemal im Umkehrschluss, dass Sie auch wirksame Hilfsangebote erhalten. Daher liegt es maßgeblich an der persönlichen Bereitschaft und Eigenverantwortung, Hilfsangebote, die der Arbeitgeber anbietet, in Anspruch zu nehmen.


    Die Umsetzung der Standards in der PSNV -E- "ist Ausdruck der Fürsorge und Wertschätzung der Organisation gegenüber ihren Bediensteten.“ (Quelle: BP 03_17)

    Schweden: Sind bald alle Zahlungen bargeldlos? erstes Land ohne Bargeld? Fast 80 Prozent aller Zahlungen in Schweden erfolgen heute bargeldlos. In Sachen bargeldloses Zahlen nimmt das Land eine Vorreiterrolle ein. 80 Prozent aller Zahlungen in Schweden erfolgen bargeldlos. Auch die Hälfte der Banken funktioniert bereits ohne Bargeld. Warum liegt das Land so weit vorn? Die Schweden sind ein modernes Volk und gegenüber der IT-Technologie generell sehr aufgeschlossen. Erscheint eine Technik günstig, sicher und praktisch, wird sie gerne angenommen. Doch das Geheimnis der schwedischen Vorreiterrolle beim bargeldlosen Zahlungsverkehr liegt nicht allein in der technikaffinen Bevölkerung. Weiterlesen...

    Wie ihr im Anhang sehen könnt ist es möglich, eine Teilnahmeliste für bestimmte Termine zu aktivieren. Dazu einfach den Termin mit Datumsangabe und/oder Zeit eintragen und einen Haken bei Teilnehmerliste/Ort setzen. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung dann unter "Termine/Veranstaltungen" eintragen. Alle anderen Termine von geschlossenen Gruppen werden in der entsprechenden Kategorie eingetragen.


    Beim Aufruf des Termines erscheint der Button "Teilnahme zu-/absagen". Der Termin kann anschließend auch über die sozialen Medien bzw. bei Aufruf mit Handy per WhatsApp geteilt werden.

    Der Deutsche Feuerwehrverband hat mit verschiedenen Firmen Rahmenverträge (Sky, Bild, Gema, Telekom u.a.) für alle Feuerwehrangehörigen in Deutschland zur Privatnutzung abgeschlossen. Feuerwehrangehörige kommen damit exklusiv in den Genuss besonders günstiger Konditionen. Das Angebot umfasst attraktive Angeobte Im eigens für Feuerwehrmitglieder eingerichteten Intranet gibt es zudem Antworten auf die häufigsten.


    http://www.lfv-bayern.de/

    TV-TIPP in der ARD-Themenwoche: "Atempause" - Mittwoch | 14. Juni | 20:15 Uhr


    Ein scheinbar harmloser kleiner Unfall - und nur wenig später liegt der neunjährige Hannes auf der Kinderintensivstation. Dort stellen die Ärzte seinen Hirntod fest. Plötzlich sind die Eltern Esther und Frank mit existenziellen Fragen konfrontiert, die das Leben, den Tod und das Danach betreffen. Als die Ärzte darum bitten, die Organe des Jungen spenden zu können, stehen Esther und Frank vor der schwierigsten Entscheidung ihres Lebens.


    Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern


    § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders

    (1) Die Entnahme von Organen oder Geweben ist, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn

    1. der Organ- oder Gewebespender in die Entnahme eingewilligt hatte,

    2. der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und

    3. der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.

    Abweichend von Satz 1 Nr. 3 darf die Entnahme von Geweben auch durch andere dafür qualifizierte Personen unter der Verantwortung und nach fachlicher Weisung eines Arztes vorgenommen werden.


    (2) Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn

    1. die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organ- oder Gewebeentnahme widersprochen hatte,

    2. nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.


    (3) Der Arzt hat den nächsten Angehörigen des Organ- oder Gewebespenders über die beabsichtigte Organ- oder Gewebeentnahme zu unterrichten. Die entnehmende Person hat Ablauf und Umfang der Organ- oder Gewebeentnahme aufzuzeichnen. Der nächste Angehörige hat das Recht auf Einsichtnahme. Er kann eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.


    § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen

    (1) Liegt dem Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 2 vorgenommen werden soll, weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organ- oder Gewebespenders vor, ist dessen nächster Angehöriger zu befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende bekannt ist. Ist auch dem nächsten Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, so ist die Entnahme unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 und Abs. 2 Nr. 2 nur zulässig, wenn ein Arzt den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme unterrichtet und dieser ihr zugestimmt hat. Kommt eine Entnahme mehrerer Organe oder Gewebe in Betracht, soll die Einholung der Zustimmung zusammen erfolgen. Der nächste Angehörige hat bei seiner Entscheidung einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu beachten. Der Arzt hat den nächsten Angehörigen hierauf hinzuweisen. Der nächste Angehörige kann mit dem Arzt vereinbaren, dass er seine Erklärung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann; die Vereinbarung bedarf der Schriftform.


    (2) Der nächste Angehörige ist nur dann zu einer Entscheidung nach Absatz 1 befugt, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu diesem persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt hat dies durch Befragung des nächsten Angehörigen festzustellen. Bei mehreren gleichrangigen nächsten Angehörigen genügt es, wenn einer von ihnen nach Absatz 1 beteiligt wird und eine Entscheidung trifft; es ist jedoch der Widerspruch eines jeden von ihnen beachtlich. Ist ein vorrangiger nächster Angehöriger innerhalb angemessener Zeit nicht erreichbar, genügt die Beteiligung und Entscheidung des zuerst erreichbaren nächsten Angehörigen. Dem nächsten Angehörigen steht eine volljährige Person gleich, die dem möglichen Organ- oder Gewebespender bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat; sie tritt neben den nächsten Angehörigen.


    (3) Hatte der mögliche Organ- oder Gewebespender die Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme einer bestimmten Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

    (4) Der Arzt hat Ablauf, Inhalt und Ergebnis der Beteiligung der nächsten Angehörigen sowie der Personen nach Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 aufzuzeichnen. Die nächsten Angehörigen sowie die Personen nach Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 haben das Recht auf Einsichtnahme.


    Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)

    Für mehr als 10.000 Menschen in Deutschland ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, hre Organe nach dem Tod zu spenden. In Deutschland gilt bisher die "Zustimmungslösung". Organ- und Gewebespenden dürfen nach dem Hirntod eines Patienten nur mit Zustimmung der Gestorbenen zu Lebzeiten durchgeführt werden.

    Unfallbilder in der Zeitung und im Netz lösen zwiespältige Gefühle aus. Das Foto zeigt nur noch einen Haufen Schrott, in dem schlimmstenfalls ein Mensch sein Leben verloren hat. Verbeultes Blech als sichtbares Zeichen einer möglichen Tragödie. Dazu ein Beitrag im ONetz


    Geben Unfallbilder wirklich nur die Realität auf unseren Straßen wieder und haben nichts mit Sensationslust zu tun?

    Abschied vom Portemonnaie

    500er weg, digitale Währung in Schweden. Müssen wir uns bald komplett vom Bargeld verabschieden? Es wird viel diskutiert, wir haben nachgefragt. Was sagen die Deutschen dazu? Die Antwort ist eindeutig. Eins steht fest: Die Deutschen lieben ihr Bargeld. Für viele sind Münzen und Scheine ein Grundbedürfnis, wie Wasser und Strom. Eine aktuelle Umfrage der ING-DiBa zeigt: 84% der Deutschen wollen auf Bargeld nie verzichten. 9 von 10 haben fast immer oder häufig Geld in der Tasche. Ganz wichtig ist den Deutschen beim Thema Bargeld Sicherheit und Anonymität. Trotzdem geht auch in Deutschland die Bargeldnutzung zurück: Ein Drittel der Befragten haben weniger Münzen und Scheine verwendet als im Vorjahr. Zum Vergleich: In Europa nutzten durchschnittlich 54% der Konsumenten weniger Bargeld, in der Türkei waren es sogar 69%.


    Da reibt man sich hierzulande die Augen: In Schweden wollen manche Parkuhren keine Münzen mehr und in Kirchen wird nur noch per Automat gespendet. Die meisten Zahlungen im Handel werden mit Karte abgewickelt. In Schweden wird nicht mehr diskutiert, sondern Geschichte geschrieben: die digitale E-Krone könnte kommen. In Sachen Geld war Schweden schon vor über dreihundert Jahren Vorreiter. Von hier aus trat die Banknote ihren weltweiten Siegeszug an. Wird auch die digitale Währung zu einer internationalen Erfolgsstory? Viele Schweden glauben, dass es in einigen Jahren kein Bargeld mehr gibt. Und tatsächlich hat die schwedische Zentralbank jetzt Pläne für eine digitale Währung vorgestellt. Noch ist nichts in trockenen Tüchern, viele Details sind noch zu klären. In einigen Monaten soll aber die Entscheidung fallen. Erstmals plant damit eine Notenbank mit digitalem Geld für den allgemeinen Zahlungsverkehr und macht dem Bitcoin staatliche Konkurrenz. Die neue virtuelle Währung soll neben Münzen und Scheinen gültig sein.


    Während wir noch überlegen, ob Schweden Vorbild ist oder nicht, klopft die bargeldlose Welt auch bei uns längst an die Tür: Gehalt gibt’s direkt aufs Konto, Miete und Strom wird per Dauerauftrag gezahlt. Das Finanzamt will schon lange keine Scheine mehr und Online-Käufe laufen sowieso fast alle bargeldlos. Wir alle werden digitaler. Befürworter einer Welt vollkommen ohne Bargeld glauben, dass wir Münzen und Scheine sowieso bald nicht mehr brauchen. Sie versprechen sich geringere Kosten und Vorteile bei der Kriminalitätsbekämpfung. Ob die Welt ohne Bares tatsächlich ehrlicher wird, ist umstritten. Für Bargeldfans sind die bunten Scheine gedruckte Freiheit zum mit nach Hause nehmen: anfassen, ausgeben, verschenken, stapeln. Alles geht, niemand schaut uns dabei in die Einkaufstüte oder unters Kopfkissen. Mancher fragt sich: Wenn es kein Bares mehr gibt, werden wir dann alle zum gläsernen Verbraucher? Was bekommt der Lieblingsenkel von der Oma zugesteckt und wie bringen wir Kindern den Umgang mit Geld bei? Wird tauschen dann auch abseits von Sammelbildchen attraktiv?


    Eine Welt ohne Münzen und Scheine wird vielleicht irgendwann kommen. Wenn die Deutschen auch künftig gerne bar zahlen, wird das aber noch sehr lange dauern. Quelle: INGDiBa

    Wir essen vegan, ernähren uns biologisch, treiben Sport, tragen Fitness-Uhren die uns daran erinnern uns zu bewegen. Wir lassen unseren Schlaf aufzeichnen um bestätigt zu bekommen, was ich sowieso schon weiß: "Ich schlafe schlecht und und unruhig".


    Macht das alles gesund und entspannt mich? Kennt überhaupt noch jemand dieses entspannte Leben auf der Couch mit leichtem Bauchansatz, einem Glas und in netter Gesellschaft, ohne gleich als Außenseiter zu gelten? Stattdessen von der Arbeit kommend, gehetzt zum Yoga. Bis dann Körper und Geist richtig angekommen sind, ist die Stunde vorbei. Bekämpfen wir nur die Symptome, die wie vorher selbst erzeugen?

    Neue Regeln für die Psychotherapie in Deutschland seit 01.April 2017. Sie soll die Wartezeiten beim Psychotherapeuten deutlich verkürzen: die neue Richtlinie - mit mehr Flexibilität für die Praxen. Beispielsweise bei den Kontingentschritten. Zudem wird die Gruppentherapie aufgewertet und die Psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt.


    Therapeutische Sprechstunde:

    • Jeder Psychotherapeut muss eine Sprechstunde anbieten. Hier soll festgestellt werden, ob ein Patient eine Therapie benötigt oder ob ihm anders geholfen werden kann. Ob eine Überweisung in eine Klinik ratsam ist und was der Patient selbst für seine Gesundheit tun kann.
    • Mindestens 25 min, bis zu 6 Sitzungen möglich.
    • Eine sich anschließende Therapie muss nicht zwingend bei dem aktuell behandelnden Therapeuten sein.
    • Ab April 2018 sind mind. 50min Anwesenheit in einer Sprechstunde die Voraussetzung für die Weiterbehandlung.

    Erreichbarkeit des Therapeuten

    Telefonische, wöchentliche Erreichbarkeit von mind. 200 min, falls Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt.


    Akutbehandlung:

    Neu sind 24 Sitzungen à 25 min möglich, die der Krankenkasse vom Therapeuten zu melden sind. Genehmigung nicht mehr erforderlich.


    Probatorische Sitzungen:

    Mind. zwei, max. vier Sitzungen vor Beginn der Therapie.


    Kurzzeittherapie:

    Max. 24 Sitzungen à 50 Minuten. Beantragung bei der Krankenkasse. Kein Gutachten mehr erforderlich. Automatische Bewilligung wenn die Krankenkasse nach 3 Monaten nicht auf den Antrag reagiert.


    Langzeittherapie:

    Bis zu 300 Sitzungen je nach Therapieforum. Erfordernis weiterer Gutachten und Bewilligungen.


    Rezidivprophylaxe:

    Ein begrenzter Anteil noch nicht in Anspruch genommener Sitzungen aus dem Langzeit-Kontingent kann zwei Jahre zur Rezidivprophylaxe genutzt werden (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten erforderlich).


    Terminservicestellen:

    Zuständigkeit der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung. Akutbehandlung nur, wenn vorher Sprechstunde in Anspruch genommen wurde und auf Empfehlung des Therapeuten. Die Servicestellen sind verpflichtet innerhalb von vier Wochen einen Termin anzubieten. Ansonsten muss der Patient einem Krankenhaus vorgestellt werden. Info der kassenärztlichen Bundesvereinigung

    La Table Kineti ist ein Tisch mit integriertem Computer und XL-Touch-Bildschirm. Dieser lässt sich einfach mit TVs oder mobilen Geräten verbinden, um Inhalte zusammen mit anderen zu erleben. Dank Splitscreen und Multitouch-Oberfläche lassen sich mehrere Anwendungen von Smartphones oder Tablets gleichzeitig öffnen und bedienen. Inhalte können mit einer Wischbewegung auf den Fernseher gezogen und abgespielt werden. Der Computertisch aus Holz und Aluminium ist wasserdicht, bruchsicher und direkt einsatzbereit, ausgerüstet mit Windows 10 als Betriebssystem. Er lässt sich neigen und somit auch komfortabel für Videokonferenzen nutzen. Neben all den technischen Möglichkeiten dient er natürlich jederzeit als normaler Couchtisch. Preisangaben gibt es noch keine.


    Dr. Oetker ergänzt seit 01.April seine Fertigpizza-Marke Ristorante um eine süße Variante mit Schokolade. Die Dr.Oetker Schoko-Pizza ist weniger als Hauptspeise gedacht, sondern soll laut Dr. Oetker "eine ausgefallene Abwechslung auf dem Dessert- oder Kuchenteller" bieten. In einigen Geschäften scheint das Produkt schon erhältlich zu sein – offiziell kommt es am 1. April in den Handel.


    SchokoPizza.jpg


    Wer hat die Pizza schon probiert?

    Ecosia ist die Suchmaschine, die mit ihren Werbeeinnahmen Bäume pflanzt. Installiere die kostenlose Browser-Erweiterung und verwende Ecosia immer, wenn du was im Internet suchst. Wie andere Suchmaschinen auch, verdient Ecosia Geld mit Klicks auf Werbeanzeigen, die über oder neben den Suchergebnissen angezeigt werden. 80 % dieser Einnahmen werden für Aufforstungsprojekte in Burkina Faso, Madagaskar und Peru verwendet. Davon profitieren neben Umwelt und Klima insgesamt auch die Menschen vor Ort.

    Auf OTTO gibt es auch in diesem Jahr wieder die Kleiderspendeaktion.

    5 Euro Gutschein - Gewinnchance auf 100 Euro - Tut Gutes. Dazu Altkleider in ein Paket verpacken, kostenlos Paketschein ausdrucken, registrieren per Email, portofrei versenden.

    Ich möchte alle Interessierten, die in der Seelsorge tätig sind auf die Ausbildung zum "Fachberater Trauma Pastoral" hinweisen.

    Menschen mit schwerer Belastung seelsorglich begleiten.

    Inhalt

    Sie sind in der Seelsorge tätig und haben bereits praktische Erfahrungen im Kontext von Beratung, Betreuung, Gemeinde, Krankenhaus, Justiz, Krisenintervention, Seniorenpastoral, Polizeiseelsorge, Behindertenarbeit, Telefonseelsorge, Notfallseelsorge oder ähnlichen seelsorgenahen Aufgabenfeldern. Sie wollen Ihren Rückhalt und Ihre Wirksamkeit reflektieren und sich für die seelsorgliche Arbeit mit schwer belasteten Menschen stärken.


    Die Erfahrung

    Sie kennen solche Situationen: zu Ihnen kommt ein Mensch und erzählt von sich. Spricht über eine belastende Situation, ein schreckliches Ereignis und wie sein Leben aus den Fugen gerät. Sie sehen seine Not, hören seine Bedrängnis, erfahren von Unglück, Verlust, Gewalt und spüren Hilflosigkeit: "Wie furchtbar schlimm! Was ist zu tun?" Sie bleiben im Kontakt und merken doch, wie sehr das was Sie erfahren, ihre eigene Seele berührt und beunruhigt. Die Not nimmt Raum ein, auf beiden Seiten. "Ein Trauma ... ", kommt ihnen in den Sinn und während Sie weiter zuhören und zu verstehen suchen, ahnen Sie doch, dass Seelsorge hier an spezifische Grenzen kommt.


    Die Erkenntnis

    Ein Trauma ist weit mehr als eine Belastung. Ein Trauma kratzt eine Spur in das Denken, Fühlen und Handeln eines Menschen. In den tiefsten Schichten von Leib und Seele, von Hirn und Geist wird die Fähigkeit zur Selbststeuerung und Selbstorganisation beschädigt. Ein Trauma entfaltet seine destabilisierende Kraft im Hintergrund und ist für das eigene Selbst kaum erreichbar. Und: ein Trauma wird schlimmer, je öfter es aktiviert wird, je öfter es bewußt wird durch erzählen, erinnern und Falsches bearbeiten.


    Das Wissen

    Neuere humanistische und neuropsychologische Erkenntnisse bildenn das Grundgerüst der Fortbildung. Techniken aus der sprachgeführten, körperorientierten Psychotherapie, der tiefenpsychologisch orientierten, imaginativen Körperarbeit, sowie neue Ansätze der funktionellen Entspannung haben sich in der Arbeit mit traumatisch belasteten Menschen bewährt.


    Inhalte

    Grundlagen der Neuropsychologie und Stressverarbeitung, Ressourcenaktivierung und eigene Resilienzfähigkeiten Theologische und spirituelle Aspekte, archetypische Geschichten unserer biblischen Grundlage. Die eigene Haltung einer verfeinerten Wahrnehmung, Achtsamkeit und Entschleunigung Erweiterung von Körperverständnis im Blick auf die Leib - Seele - Geist Einheit Integration traumatisierender Ereignisse in der biographischen Entwicklung


    Die 5 Kurs-Teile

    TEIL I

    Dienstag bis Donnerstag

    Grundlagen der Psychotraumatologie und Neurophysiologie, Einführung in Somatic Experiencing (SE) und Funktionelle Entspannung (F.E.), Erste Hilfe bei Akuttraumatisierung, Selbstfürsorge, Schlüsselkonzept Gesprächsführung bei Trauma

    TEIL II

    Mittwoch bis Freitag

    Trauma und Sprache, Deaktivierende Gesprächsführung, SIBAM-Modell, Orientierung, Ressourcierung, Resonanz, Halt,Sekundärtrauma-Prophylaxe

    TEIL III

    Mittwoch bis Freitag

    Kopplungsdynamiken bei Trauma, Distanzierungstechnik, Grenzbrüche und Sicherheit, Titration, Stabilisierung, Selbstfürsorge, Ego State-Innere verletzte und verletzende Anteile versorgen

    TEIL IV

    Mittwoch bis Freitag

    Kategorien Trauma-Religiöser Missbrauch, Trauer und Trauma, Spiritualität als Grundressource von Trauma-Heilung, Körperachtsamkeitsübungen

    TEIL V

    Mittwoch bis Freitag

    Das Advanced Training Modell der Psychoimaginativen Traumatherapie (PITT) - Abschluss der Fortbildung (Fr.)


    Referenten:

    • Ulli Keller, Fachreferent Trauer/Trauma der Erzdiözese München-Freising, Pastoralreferent, Dipl. Theologe, Dipl.Soz.päd. Phil Bac, Psychotraumatologe, Gestalttherapie (AKG), Traumatherapie (SE) und Supervisor (SE).
    • Dieter Schwibach, Diözesenbeauftragter für Notfallseelsorge, Dipl. Theologe, Pastoralreferent, Lehrbeauftragter für Funktionelle Entspannung, TZI-Diplom, Trauma-Berater und Supervisor (TZI-F.E.).
    • Ulrike Reddemann, Psychologische Psychotherapeutin, Fachpsychotherapeutin für Traumatherapie (DeGPT), Ausbildung in personenzentrierter Psychotherapie GwG, Ausbilderin PITT

    PS: Ich habe den Kurs selbst absolviert und kann ihn nur empfehlen.